Zivil- und Handelsrecht

Der Fachanwalt lebt von der Spezialisierung. Gleichwohl kennt die Spezialisierung Grenzen, da für die anwaltliche Tätigkeit auch die Erfahrungen und Kenntnisse außerhalb des Spezialgebietes von großem Wert sind.

Ein Stück weit muss deshalb der „Generalist“, den die juristische Einheitsausbildung während des Studiums und dem Vorbereitungsdienst heranzieht, im Anwaltsberuf erhalten bleiben. Dies gilt vor allem für das Spezialgebiet Arbeitsrecht, weil jenes als besonderes Schuldrecht Teil des allgemeinen Zivilrechts ist. Deshalb werden auch allgemeine zivilrechtliche Angelegenheiten im Haus betreut, insbesondere Kaufrecht, Wohnraum-/Gewerberaummietrecht, Werkvertragsrecht sowie Schadensersatzrecht. Mit dem Kaufrecht ist das Handelsrecht eng verknüpft. Fragen des Rechts der Kaufleute spielen aber auch im Arbeitsrecht eine nicht unwesentliche Rolle. Dies gilt insbesondere für Fallgestaltungen aus dem Bereich des Außendienstmitarbeiterrechts (Handelsvertreter, Versicherungsvertreter).