Der Beruf

Arbeits-/Ausbildungsvertrag

Grundlage des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses ist jeweils ein Vertrag. Das ist auch dann der Fall, wenn entgegen der gesetzlichen Anordnung keine schriftliche Abfassung erfolgt. Umso wichtiger ist es, dass die Arbeits- oder Ausbildungsvertragsparteien den Inhalt dieses Vertrages, insbesondere die sich daraus ergebenden wechselseitigen Rechte und Pflichten, im Detail kennen. Dazu gehört die Prüfung, ob in den häufig anzutreffenden vorgedruckten Arbeitsverträgen Regelungen enthalten sind, die einer Inhaltskontrolle nicht standhalten und deshalb unwirksam sind.

Gleichbehandlung

Diskriminierung kommt in vielen Fällen vor, wobei nicht nur Geschlecht und Alter betroffen sein können. Hiervor schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches ggf. zu Entschädigungsansprüchen führt. Diskriminierende Regelungen können unwirksam sein.

Arbeitsbedingungen (Befristung, Lohn, Urlaub)

Im Arbeitsrecht ist der Grundsatz der Vertragsfreiheit durch eine Fülle unterschiedlichster Normen eingeschränkt, die gar nicht oder nur in engen Grenzen vertraglich abgeändert werden können. Auf diese Weise werden Mindestarbeitsbedingungen garantiert, deren genaue Ausgestaltung, beispielsweise in den Bereichen „Befristung, Lohn oder Urlaub“, kompliziert sein kann.

Abmahnung

Sofern von der Größe des Betriebes her der gesetzliche Kündigungsschutz greift, kann wegen eines Arbeitsvertragsverstoßes des Arbeitnehmers in den meisten Fällen nicht sofort gekündigt werden. Dem Arbeitnehmer muss vielmehr als Vorstufe einer eventuellen Kündigung deutlich vor Augen geführt werden, dass ein solcher Verstoß nicht geduldet wird und dass im Wiederholungsfall die Beendigung des Arbeitsverhältnisses droht (Abmahnung). Nach Erhalt einer solchen Abmahnung muss im Einzelnen überlegt werden, ob es sinnvoll ist, dagegen vorzugehen, und wenn ja, in welcher Form.

Kündigung

Der Schreck ist immer groß, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigung erhält. Hier gilt es schnellstmöglich fachlichen Rat einzuholen. Eine arbeitgeberseitige Kündigung erfordert oft unverzügliches Handeln. Unwirksamkeitsgründe können sich aus den unterschiedlichsten Vorschriften ergeben. Das sollte geprüft werden. Aber auch die eigene Kündigung durch den Arbeitnehmer muss oft sorgfältig bedacht werden. Welche Frist gilt es beispielsweise einzuhalten? Welche weiteren Konsequenzen hat die Kündigung?

Abfindung

Deutschland kennt kein allgemeines „Abfindungsrecht“, sondern nur in bestimmten Fällen einen Kündigungsschutz zur Erhaltung des Arbeitsverhältnisses. Gleichwohl gibt es Fälle, in denen eine Abfindung beansprucht werden kann. Daneben enden viele gerichtliche Bestandsstreitigkeiten in Bezug auf ein Arbeitsverhältnis durch sog. „Abfindungsvergleich“, was neben sozialversicherungsrechtlichen auch steuerliche Fragen auslöst.